Frauke Brosius-Gersdorf hat offenbar eine bemerkenswerte Lehre aus ihrer gescheiterten Wahl zur Verfassungsrichterin gezogen: Nicht die Politik habe versagt, nicht die SPD mit ihrer Kandidatenauswahl, nicht die Union mit ihrem erbärmlichen Schlingerkurs – nein, die kritischen Medien waren das Problem. Weil Journalisten, Portale und Bürger öffentlich über ihre Positionen diskutierten, soll nun über eine neue Aufsicht nachgedacht werden.
Brosius-Gersdorf spricht von einer „staatsfernen Behördenaufsicht über neue und soziale Medien“. Schon diese Formulierung sollte jeden aufmerksamen Bürger hellhörig machen. Eine Behörde bleibt eine Behörde. Sie erhält Befugnisse, Personal, Geld und politischen Einfluss. Man kann ihr noch so oft das beruhigende Etikett „staatsfern“ ankleben – am Ende entscheiden Menschen, die von politischen Mehrheiten eingesetzt, finanziert oder kontrolliert werden.
Und wer soll künftig bestimmen, was sachliche Kritik, was Desinformation und was angeblich eine unfaire Kampagne ist? Parteien? Medienanstalten? Von der Regierung ausgewählte Experten? Staatlich finanzierte Organisationen? Genau hier beginnt das Problem. Eine Aufsicht, die darüber wacht, welche Kritik zulässig, ausgewogen oder hinreichend „redlich“ ist, wird schnell vom Schiedsrichter zum politischen Türsteher.
Besonders befremdlich ist der Anlass. Brosius-Gersdorf war für eines der mächtigsten Richterämter der Republik vorgesehen. Natürlich müssen ihre wissenschaftlichen Positionen, politischen Vorstellungen und öffentlichen Äußerungen schonungslos geprüft werden. Wer über Jahre hinweg Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts mitprägen soll, besitzt keinen Anspruch darauf, geräuschlos durch ein parteipolitisches Hinterzimmerverfahren geschoben zu werden.
Die öffentliche Debatte über einen Kandidaten für Karlsruhe ist keine Störung der Demokratie. Sie ist Demokratie.
Abgeordnete sind auch keine willenlosen Opfer digitaler Manipulation. Sie verfügen über Mitarbeiter, Fraktionen, wissenschaftliche Dienste und Zugang zu sämtlichen Originaldokumenten. Wenn sie sich durch Schlagzeilen „desinformieren“ lassen, spricht das vor allem gegen die Arbeitsweise dieser Abgeordneten. Es ist geradezu grotesk, anschließend den Medien vorzuwerfen, sie hätten politische Entscheidungen beeinflusst. Genau das ist eine Aufgabe freier Medien: Informationen veröffentlichen, Debatten auslösen, Widerspruch organisieren und politische Vorhaben ins Licht der Öffentlichkeit ziehen.
Selbstverständlich müssen falsche Tatsachenbehauptungen korrigiert werden. Beleidigung, Verleumdung, Bedrohung und üble Nachrede sind keine schützenswerte politische Debatte. Dafür existieren jedoch bereits Gesetze, Gerichte, Gegendarstellungen, Unterlassungsansprüche und Schadenersatzforderungen. Wer rechtswidrig handelt, kann zur Verantwortung gezogen werden. Dazu braucht es keinen neuen Aufsichtsapparat, der vorsorglich über unbequemen Redaktionen und kritischen Bürgern schwebt.
Auch eine Verpflichtung zur hinterlegten Identität in sozialen Netzwerken ist kein harmloses Detail. Dass der öffentlich sichtbare Name nicht zwingend der Klarname sein soll, entschärft das Problem nur teilweise. Anonymität schützt nicht ausschließlich Pöbler. Sie schützt Informanten, Oppositionelle, Whistleblower, Beschäftigte, Beamte und Bürger, die berufliche oder gesellschaftliche Nachteile fürchten müssen. Wer diese Schutzmöglichkeit einschränkt, trifft häufig nicht die Lautesten, sondern die Verletzlichsten.
Der Begriff „Desinformation“ ist längst zu einer politischen Allzweckwaffe geworden. Er wird nicht mehr nur für nachweislich falsche Behauptungen verwendet, sondern zunehmend für Deutungen, Zuspitzungen und Meinungen, die den Mächtigen nicht gefallen. Was heute als Schutz des Persönlichkeitsrechts verkauft wird, kann morgen als Kontrolle politischer Berichterstattung enden. Nicht zwingend durch ein offenes Verbot, sondern durch Prüfverfahren, Beschwerden, Kosten, Auflagen und ständigen Rechtfertigungsdruck.
So entsteht keine klassische Zensurbehörde mit rotem Stempel. Es entsteht etwas viel Wirksameres: ein Klima der Einschüchterung. Kleine Redaktionen überlegen dann zweimal, ob sie eine mächtige Person kritisieren. Blogger löschen vorsichtshalber einen zugespitzten Satz. Bürger verzichten aus Angst vor Konsequenzen auf einen Beitrag. Die formale Pressefreiheit bleibt bestehen, während die tatsächliche Bereitschaft zur freien Rede Stück für Stück erodiert.
Dass Brosius-Gersdorf zugleich fordert, auch AfD und Linken ein Vorschlagsrecht für Verfassungsrichter einzuräumen, ist dagegen konsequent und richtig. Wer im Bundestag vertreten ist, darf bei einem so wichtigen Verfahren nicht dauerhaft wie eine politisch unerwünschte Randerscheinung behandelt werden. Doch gerade dieser richtige Gedanke macht den Widerspruch zur Medienaufsicht umso deutlicher: Politische Teilhabe soll erweitert werden, während die öffentliche Debatte stärker beaufsichtigt werden könnte.
Die eigentliche Lehre aus der gescheiterten Richterwahl lautet nicht, dass Deutschland mehr Medienkontrolle benötigt. Es braucht transparentere Auswahlverfahren, rechtzeitige öffentliche Anhörungen und Abgeordnete mit Rückgrat. Kandidaten für Karlsruhe müssen Kritik aushalten können – auch harte, zugespitzte und ungerechte Kritik. Wer eine weitreichende öffentliche Machtposition anstrebt, kann nicht gleichzeitig erwarten, dass eine Behörde die Grenzen der Debatte zu seinen Gunsten neu vermisst.
Pressefreiheit beweist ihren Wert nicht dort, wo Medien der Regierung, Parteien oder Kandidaten Beifall spenden. Sie beweist ihn dort, wo sie stört. Wo sie Zweifel weckt. Wo sie Personalentscheidungen durchkreuzt. Wo sie den Mächtigen die Deutungshoheit entreißt.
Eine Demokratie braucht keine Aufsicht über kritische Medien. Sie braucht kritische Medien als Aufsicht über die Macht.

