Eine Frau ist tot, mehr als 30 Menschen wurden verletzt. Ein bereits verurteilter Islamist, der sich dem IS anschließen wollte und den Sicherheitsbehörden als Gefährder bekannt war, konnte am Rande des Berliner Christopher Street Days einen Anschlag verüben. Und was fällt der SPD als politische Antwort ein? Sie will das Grundgesetz ändern.
Man muss sich diese groteske Verschiebung der Debatte einmal vor Augen führen: Der mutmaßliche Täter war nicht unbekannt. Er war kein unbeschriebenes Blatt, das plötzlich und völlig unerwartet radikal wurde. Er hatte versucht, sich dem sogenannten Islamischen Staat anzuschließen, IS-Propaganda verbreitet und war wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Trotzdem wurde der Haftbefehl aufgehoben. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine härtere, nicht mehr bewährungsfähige Strafe und die Fortdauer der Haft verlangt.
Hier liegt der politische Skandal. Hier müsste aufgeklärt werden. Wer traf welche Entscheidung? Warum war ein bekannter Gefährder auf freiem Fuß? Weshalb griffen Überwachung, Gefahrenabwehr und Justiz nicht? Welche Konsequenzen folgen für den Umgang mit islamistischen Hochrisikopersonen?
Doch statt diese Fragen mit der notwendigen Härte zu beantworten, ziehen Bärbel Bas, Lars Klingbeil und Tim Klüssendorf ein längst bekanntes Projekt aus der Schublade: Die „sexuelle Identität“ soll ausdrücklich in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes aufgenommen werden.
Das ist der durchsichtige Versuch, nach einem Behörden- und Sicherheitsversagen eine moralisch aufgeladene Ersatzdebatte zu führen. Eine Verfassungsänderung hätte diesen Anschlag nicht verhindert. Kein Islamist legt sein Messer beiseite und stoppt einen gemieteten Wagen, weil im Grundgesetz ein zusätzlicher Begriff steht. Terroristen scheitern an Polizei, Nachrichtendiensten, konsequenter Justiz und einem Staat, der bekannte Gefährder tatsächlich aus dem Verkehr zieht – nicht an symbolpolitischen Bekenntnissen.
Natürlich darf niemand wegen seiner sexuellen Orientierung erniedrigt, angegriffen oder vom Staat benachteiligt werden. Darüber muss in einem freiheitlichen Rechtsstaat überhaupt nicht gestritten werden. Die Menschenwürde gilt für jeden. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt die sexuelle Selbstbestimmung, und die Rechtsprechung stellt Benachteiligungen wegen sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität bereits heute unter strenge Anforderungen. Auch einfache Gesetze enthalten längst entsprechende Diskriminierungsverbote.
Gerade deshalb muss die SPD erklären, welche konkrete Schutzlücke sie eigentlich schließen will. Der geplante Zusatz wäre nämlich keineswegs nur ein freundlicher Satz ohne Folgen. Mit der Aufnahme in Artikel 3 Absatz 3 würde ein besonders strenges Diskriminierungsmerkmal geschaffen, das staatliche Unterscheidungen grundsätzlich ausschließt und dessen genaue Reichweite anschließend von Gerichten ausgelegt würde. Der verwendete Begriff „sexuelle Identität“ bleibt dabei politisch und juristisch auslegungsbedürftig. Wer einen derart offenen Begriff in die Verfassung schreiben will, schuldet den Bürgern eine präzise Definition und eine ehrliche Debatte über sämtliche Folgen.
Das Grundgesetz ist kein Wahlplakat, keine Resolution eines Parteitags und auch keine politische Kondolenzkarte. Es ist die rechtliche Grundlage unseres Staates. Änderungen verlangen deshalb aus gutem Grund Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD wurde eine solche Ergänzung nicht vereinbart. Dort steht bereits, dass Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung gleichberechtigt und ohne Gewalt leben können sollen. Die SPD versucht nun trotzdem, ihren Koalitionspartner unter dem Eindruck eines Terroranschlags öffentlich unter Druck zu setzen.
Das ist verantwortungslos. Wer unmittelbar nach einem islamistischen Anschlag nicht zuerst über Islamismus, Gefährdermanagement, Strafrecht und Behördenversagen sprechen will, sondern eine Grundgesetzänderung fordert, betreibt politische Nebelproduktion.
Die Opfer haben keine neue Verfassungsformel gebraucht. Sie hätten einen Staat gebraucht, der die Warnzeichen ernst nimmt und einen bekannten Gefährder rechtzeitig stoppt. Genau darüber will die SPD offenbar lieber nicht reden.

