Was sich in Köln abspielt, ist kein gewöhnliches Behördenversagen mehr. Es ist der Verdacht auf eine politisch gewollte Verweigerung staatlicher Pflichten.

Bereits 2024 bot die Zentrale Ausländerbehörde in Coesfeld der Stadt Unterstützung bei der Beschaffung von Reisedokumenten für rund 500 vollziehbar ausreisepflichtige Personen aus Westbalkanstaaten an. Köln nahm diese Hilfe nicht in Anspruch. Statt die Ausreisepflicht konsequent durchzusetzen, wollte die Stadt den Betroffenen offenbar lieber mit Sozialarbeitern eine Bleibeperspektive eröffnen.

Man muss sich diesen Irrsinn einmal vor Augen führen: Ein Asylverfahren endet negativ, die Ausreisepflicht ist vollziehbar, eine andere Behörde bietet sogar konkrete Unterstützung an – und Köln entscheidet sich dennoch gegen die Vorbereitung der Rückführung. Welchen Wert haben Gesetze und rechtskräftige Entscheidungen eigentlich noch, wenn eine kommunale Verwaltung sie nach ihrer eigenen politischen Weltanschauung behandeln darf?

Besonders brisant ist, dass sich unter den Betroffenen nach den bisherigen Berichten auch mehrfach straffällig gewordene Personen sowie Angehörige einer Großfamilie befanden, die später mit einer blutigen Auseinandersetzung in Köln-Mülheim in Verbindung gebracht wurde. Bei diesem Konflikt wurden mehrere Menschen durch Schüsse und Messerstiche verletzt. Dass nicht jeder Angehörige einer Familie für das Verhalten anderer verantwortlich gemacht werden darf, versteht sich von selbst. Trotzdem stellt sich eine zwingende Frage: Warum wurde bei bekannten Straftätern und vollziehbar Ausreisepflichtigen nicht mit aller Konsequenz gehandelt?

Statt Antworten gibt es jetzt eine interne Prüfung. Das ist die übliche politische Beruhigungspille: Akten werden gewälzt, Zuständigkeiten verschoben und Formulierungen gesucht, bis sich die öffentliche Empörung gelegt hat. Besonders bezeichnend ist, dass die Stadt offenbar nicht einmal genau sagen kann, wie viele Personen von der damaligen Liste Deutschland inzwischen verlassen haben. Eine Behörde lehnt Unterstützung bei Rückführungen ab und verliert anschließend anscheinend den Überblick über die Folgen. So sieht Kontrollverlust in Amtsstuben aus.

Natürlich bedeutet eine vollziehbare Ausreisepflicht nicht automatisch, dass jeder Betroffene sofort abgeschoben werden kann. Es kann rechtliche oder tatsächliche Hindernisse geben, und jeder Einzelfall muss korrekt geprüft werden. Aber genau dafür war das Angebot aus Coesfeld da: Dokumente beschaffen, Fälle bearbeiten und geltendes Recht durchsetzen. Ein pauschaler Verzicht auf diese Hilfe lässt sich nicht mit dem Hinweis auf Einzelfallprüfungen schönreden.

Auch der Verweis auf angebliche Bleibeperspektiven überzeugt nicht. Wer gut integriert ist und die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Bleiberecht erfüllt, kann und soll dies in einem rechtsstaatlichen Verfahren klären lassen. Daraus folgt aber kein Freibrief für Behörden, eine bestehende Ausreisepflicht nach politischem Geschmack beiseitezuschieben – erst recht nicht bei Personen, die wiederholt straffällig geworden sind.

Der Staat verlangt vom Bürger, jeden Bescheid, jede Frist und jede Vorschrift einzuhalten. Wer seine Steuern nicht zahlt, erhält keine Sozialarbeiter, die ihm eine alternative Perspektive eröffnen. Wer ein Bußgeld ignoriert, kann sich nicht darauf berufen, schon lange genug in der Stadt zu leben. Doch bei der Ausreisepflicht soll plötzlich alles verhandelbar sein.

Das zerstört das Vertrauen in den Rechtsstaat. Nicht das Gesetz entscheidet dann, sondern die Haltung einzelner Amtsleitungen. Aus einer Ausländerbehörde wird eine politische Bleiberechtsagentur, während die Bevölkerung die finanziellen und sicherheitspolitischen Folgen tragen darf.

Der Vorgang muss vollständig offengelegt werden: Wer entschied, das Angebot aus Coesfeld abzulehnen? Welche politischen Weisungen gab es? Wie viele der rund 500 Personen waren vorbestraft? Wie viele sind noch im Land? Welche Leistungen wurden seitdem gezahlt? Und welche rechtlichen Konsequenzen zieht die Stadt?

Sollte sich bestätigen, dass vollziehbare Ausreisepflichten bewusst unterlaufen wurden, reichen Entschuldigungen und interne Prüfberichte nicht aus. Dann müssen die Verantwortlichen ihre Ämter räumen. Ein Rechtsstaat, der seine eigenen Entscheidungen nicht mehr durchsetzen will, schafft sich am Ende selbst ab.