Die Drohnengefahr ist real. Eine mit Sprengstoff ausgerüstete Drohne auf einem deutschen Flughafen ist kein Spielzeug und kein Fall für politische Sonntagsreden. Der Staat muss solche Fluggeräte erkennen, stören und notfalls vom Himmel holen können. Dafür braucht es moderne Technik, klare Zuständigkeiten und hervorragend ausgerüstete Polizeikräfte.

Doch Daniel Günther geht weiter. Weil bei Drohnen angeblich kaum zwischen einer äußeren und einer inneren Bedrohung unterschieden werden könne, stellt er gleich eine Änderung des Grundgesetzes in den Raum. Wieder einmal soll eine konkrete Sicherheitslücke zum Türöffner für eine weitreichende Verschiebung staatlicher Befugnisse werden.

Genau hier müssen sämtliche Alarmglocken schrillen.

Das Grundgesetz begrenzt den Einsatz der Bundeswehr im Inneren aus guten historischen Gründen. Soldaten sind keine Hilfspolizisten. Die Bundeswehr verteidigt das Land gegen äußere Feinde, während Polizei und Justiz für die innere Sicherheit zuständig sind. Diese Trennung ist keine verstaubte bürokratische Marotte, sondern eine bewusst errichtete Schutzmauer gegen staatlichen Machtmissbrauch.

Schon heute darf die Bundeswehr in eng begrenzten Ausnahmefällen Amtshilfe leisten und bei der Drohnenabwehr unterstützen. Für gewöhnliche Demonstrationen gelten vollkommen andere Maßstäbe. Ein Einsatz bewaffneter Soldaten gegen Bürger, nur weil deren Meinung einer Regierung nicht gefällt, wäre nach der geltenden Verfassungsordnung unzulässig. Es gibt derzeit keinen Beleg dafür, dass Günther einen solchen Einsatz fordert.

Aber gerade deshalb muss er erklären, welche zusätzlichen Befugnisse er überhaupt will.

Welche konkrete Lücke besteht noch? Wer soll künftig den Einsatz anordnen? Gegen welche Bedrohungen dürfte militärische Gewalt eingesetzt werden? Welche parlamentarische Kontrolle wäre vorgesehen? Wo endet die Drohnenabwehr und wo beginnt der allgemeine Inlandseinsatz?

Wer eine Änderung des Grundgesetzes verlangt, muss diese Fragen beantworten, bevor er mit schwammigen Begriffen wie „Bedrohungslage“ hantiert. Denn Ausnahmebefugnisse haben die unangenehme Eigenschaft, sich dauerhaft im Instrumentenkasten des Staates festzusetzen. Heute geht es um eine Sprengstoffdrohne. Morgen vielleicht um den Schutz kritischer Infrastruktur. Übermorgen um eine angeblich gefährliche Versammlung. Und irgendwann erklärt irgendein Innenminister eine besonders lautstarke Protestbewegung zur Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung.

Das ist kein zwangsläufiger Ablauf. Aber es ist ein Risiko, das man nicht mit einem Achselzucken abtun darf.

Besonders misstrauisch macht, dass Günther gleichzeitig zu jenen Politikern gehört, die den politischen Meinungskorridor immer enger ziehen und ein Verbot der größten Oppositionspartei ernsthaft unterstützen. Wer oppositionelle Millionenwähler unter Generalverdacht stellt, sollte beim Ruf nach zusätzlichen staatlichen Zwangsmitteln besonders zurückhaltend sein. Stattdessen präsentiert Günther erneut den starken Staat als vermeintlich einfache Antwort.

Nein, Herr Günther: Das Grundgesetz ist kein Werkzeugkasten, den man bei jedem neuen Sicherheitsproblem nach Belieben umbaut. Wenn Polizei und Bundespolizei technisch nicht in der Lage sind, gefährliche Drohnen abzuwehren, dann rüsten Sie diese Behörden endlich vernünftig aus. Schaffen Sie klare Verfahren. Beenden Sie Kompetenzgerangel. Sorgen Sie dafür, dass vorhandene Gesetze konsequent angewendet werden.

Aber hören Sie auf, jede Krise als Gelegenheit zu behandeln, die Grenzen zwischen Polizei und Militär weiter zu verwischen.

Deutschland braucht Schutz vor Drohnen. Deutschland braucht jedoch ebenso Schutz vor Politikern, die unter dem Schlagwort der Sicherheit immer neue Befugnisse fordern, ohne deren Grenzen sauber zu benennen. Freiheit verschwindet selten mit einem einzigen großen Knall. Meist wird sie scheibchenweise abgetragen – jedes Mal begleitet von der Versicherung, es gehe doch nur um diesen einen außergewöhnlichen Fall.

Herr Günther, treten Sie von Ihren Ämtern zurück. Wer die verfassungsrechtlichen Schutzmauern dieses Landes derart leichtfertig zur Verhandlungsmasse macht, ist eine Belastung für seine Partei und für Deutschland.