Die Polizei dient dem ganzen Volk und nicht einer Partei. So steht es im Gesetz. Doch bei der Gewerkschaft der Polizei scheint man diesen elementaren Grundsatz inzwischen auf eine bemerkenswert einseitige Weise auszulegen.

Sven Hüber, stellvertretender Bundesvorsitzender der GdP, bereitet Polizeibeamte öffentlich auf das Szenario eines AfD-Innenministers vor. Dabei geht es längst nicht mehr nur um den selbstverständlichen Hinweis, dass Beamte rechtswidrigen Anweisungen widersprechen müssen. Hüber entwirft ein politisches Bedrohungsgemälde, spricht von einer möglichen „Machtergreifung“, bemüht Parallelen zur nationalsozialistischen Herrschaft und denkt das Szenario bis zum inneren Notstand und zum Eingreifen von Polizeikräften gegen eine Landesregierung weiter.

Man muss sich klarmachen, was hier geschieht: Noch bevor überhaupt gewählt wurde, wird innerhalb einer Polizeigewerkschaft darüber spekuliert, wie sich die Sicherheitsbehörden gegen das Ergebnis einer demokratischen Wahl aufstellen müssten.

Das ist keine nüchterne Vorbereitung auf einen Rechtsbruch. Das ist politische Stimmungsmache in Uniformnähe.

Die Remonstrationspflicht von Beamten ist eindeutig geregelt. Ein Polizist muss Bedenken anmelden, wenn er eine konkrete dienstliche Anweisung für rechtswidrig hält. Entscheidend sind die Anweisung, das Gesetz und der konkrete Einzelfall. Nicht das Parteibuch des Ministers. Ein AfD-Innenminister steht ebenso unter Gesetz und Verfassung wie ein Innenminister von SPD, CDU, Grünen oder Linken.

Wer aus der Remonstrationspflicht eine politische Widerstandsanleitung gegen eine bestimmte Partei macht, verdreht den Sinn des Beamtenrechts. Er erklärt nicht mehr, wie rechtsstaatliche Kontrolle funktioniert, sondern pflanzt Misstrauen gegenüber einem möglichen künftigen Dienstherrn ein, bevor dieser auch nur eine einzige Anweisung erteilt hat.

Besonders ungeheuerlich ist Hübers Behauptung, Polizisten könnten aufgrund ihres Eides die AfD weder wählen noch unterstützen. Damit maßt sich ein Gewerkschaftsfunktionär an, darüber zu entscheiden, welche Wahlentscheidung mit dem Polizeiberuf vereinbar sein soll.

Auch Polizeibeamte sind Staatsbürger. Auch sie besitzen das Wahlrecht. Auch ihre Wahl ist geheim. Eine Gewerkschaft hat ihren Mitgliedern weder in die Wahlkabine hineinzureden noch ihnen indirekt die berufliche Eignung abzusprechen, weil sie eine zugelassene und nicht verbotene Partei wählen.

Über die Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheidet in Deutschland das Bundesverfassungsgericht. Nicht der Verfassungsschutz, nicht eine Polizeigewerkschaft und schon gar nicht Sven Hüber. Solange eine Partei zugelassen ist, an Wahlen teilnimmt und Millionen Bürger sie wählen können, darf eine Polizeigewerkschaft ihre Wähler nicht unter den Generalverdacht mangelnder Verfassungstreue stellen.

Genau hier beginnt die gefährliche Vermischung von Polizei und Parteipolitik. Hüber warnt vor einer angeblichen Politisierung der Polizei durch einen möglichen AfD-Minister – und politisiert die Polizei dabei selbst. Er fordert Neutralität, während er den Beamten erklärt, welche Partei sie angeblich nicht wählen dürfen. Er warnt vor Gesinnungskontrolle und führt gleichzeitig eine Gesinnungsprüfung durch. Er beschwört den Schutz der Demokratie und betrachtet ein mögliches Wahlergebnis offenbar vor allem als Sicherheitsproblem.

Die Polizei darf niemals zum bewaffneten Arm einer politischen „Brandmauer“ werden. Sie hat Gesetze durchzusetzen, Straftaten zu verfolgen, Bürger zu schützen und demokratische Veranstaltungen unabhängig von deren politischer Richtung zu sichern. Sie ist nicht dafür da, Wahlergebnisse moralisch zu bewerten oder oppositionelle Parteien schon vor einer Regierungsübernahme wie Staatsfeinde zu behandeln.

Völlig maßlos wird es, wenn in diesem Zusammenhang auch noch die nationalsozialistische Machtübernahme, verfolgte Gewerkschafter und SA-Schlägertrupps bemüht werden. Solche Vergleiche dienen nicht der sachlichen Aufklärung. Sie erzeugen maximale moralische Eskalation. Wer einen möglichen AfD-Innenminister gedanklich in die Nähe der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft rückt, will keine Debatte mehr führen. Er will jede Gegenposition moralisch vernichten.

Damit wird zugleich die historische Einzigartigkeit der nationalsozialistischen Verbrechen zur politischen Allzweckwaffe im Tageskampf herabgewürdigt.

Noch bedenklicher ist das Gedankenspiel um Artikel 91 des Grundgesetzes. Der innere Notstand ist ein extremer verfassungsrechtlicher Ausnahmefall. Eine demokratische Wahl und die Ernennung eines Ministers erfüllen selbstverständlich nicht dessen Voraussetzungen. Wer bereits vor der Wahl Bereitschaftspolizeien, Bundespolizei und die Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung ins Gespräch bringt, vermittelt jedoch den Eindruck, als könne ein unerwünschter Wahlsieger beinahe automatisch zum Notstandsfall werden.

Das ist brandgefährlich. Demokratie bedeutet nicht, dass nur diejenigen regieren dürfen, die von Gewerkschaftsfunktionären, öffentlich-rechtlichen Redaktionen oder amtierenden Innenministern für politisch akzeptabel erklärt werden. Demokratie bedeutet, dass die Bürger entscheiden – und dass anschließend alle Staatsorgane innerhalb von Recht und Gesetz mit diesem Ergebnis umgehen.

Sollte ein künftiger Minister tatsächlich rechtswidrige Anweisungen erteilen, müssen Beamte widersprechen. Das gilt ausnahmslos für jeden Minister. Aber der Rechtsstaat urteilt über Handlungen, nicht über politische Schreckensbilder. Er prüft konkrete Anweisungen, keine Parteizugehörigkeit.

Wenn führende Vertreter einer Polizeigewerkschaft bereits vor einer Wahl das Szenario des inneren Widerstands gegen eine mögliche Regierung ausmalen, sollten bei jedem Demokraten sämtliche Alarmglocken schrillen. Denn die entscheidende Frage lautet inzwischen nicht mehr nur, ob ein AfD-Innenminister die Polizei politisieren könnte.

Die viel näherliegende Frage lautet: Wer schützt die politische Neutralität der Polizei vor Funktionären, die sie schon heute für den Kampf gegen einen möglichen Wahlsieger mobilisieren wollen?